Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz

 

Mit dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) werden deutsche Unternehmen verpflichtet, ihrer globalen Verantwortung nachzukommen.

Die BayernLB hat ein Beschwerdeverfahren gemäß § 8 LkSG eingerichtet, das ermöglichen soll, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln im eigenen Geschäftsbereich* oder dem eines unmittelbaren Zulieferers der BayernLB entstanden sind.

Die Bayern Bankett hat sich dem Beschwerdeverfahren der BayernLB angeschlossen.

Um Hinweise zu geben:

Deutsch:
bayernlb.de/hinweis-lksg

Englisch:
bayernlb.com/grievance-lksg